Aufbewahrungspflicht (10 Jahre)
Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenz müssen in der Schweiz 10 Jahre aufbewahrt werden — schriftlich oder elektronisch — und jederzeit innert angemessener Frist einsehbar sein.
Zentral archiviert, durchsuchbar, unabhängig von einzelnen Mitarbeitenden.